Was kostet ein Ambulanter Pflegedienst

Mit welchen Kosten muss man bei einem ambulanten Pflegedienst rechnen und wie viel Geld zahlt die Pflegeversicherung bei den 5 Pflegegraden?

Was kostet ein Ambulanter PflegedienstGrundsätzlich unterscheiden sich die Kosten für die ambulante Pflege von Bundesland zu Bundesland, aber auch die benötigte Pflege unterscheidet sich von Patient zu Patient. Daher gibt es keine eindeutigen Zahlen was ein Ambulanter Pflegedienst kostet.

Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen und werden über eine Punktetabelle für die einzelnen Leistungen berechnet. Wie hoch der Kostenanteil der Pflegeversicherung ist hängt zudem von der Pflegestufe ab welche durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) festgelegt wird.

Wer Pflegeversichert ist hat Anspruch auf Pflege sobald er Pflegebedürftig wird. Das kann eine kurzfristige Pflege nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt sein, oder langfristige Pflege im Alter oder bei langwierigen Erkrankungen. Generell kann die Pflege von einem Angehörigen übernommen werden oder einem ambulanten Pflegedienst übertragen werden. Auch eine Unterbringung im Altenheim oder einer einer Pflegeeinrichtung ist möglich.

Pflegesachleistung oder Pflegegeld?

Wer Pflegebedürftig ist hat einen Anspruch darauf das die Kosten dafür von der Pflegeversicherung übernommen werden. Aber es wird dabei unterschieden ob ein Angehöriger pflegt oder ein Ambulanter-Pflegedienst den Patienten zuhause pflegt. Es werden auch nicht alle Kosten pauschal übernommen sondern Individuell berechnet. Die Leistungen dafür werden durch das Pflegeversicherungsgesetz festgelegt. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld.

Was ist eine Pflegesachleistung ?

Die Pflegesachleistung bezeichnet die Zahlung für Pflegeleistungen welche von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Dazu gehört nicht nur die Pflege an sich, sondern auch Investitionskosten der Pflegedienste. Die Höhe der gezahlten Pflegesachleistung hängt von der Pflegestufe ab, gezahlt wird ein fester Betrag welcher für jede Pflegestufe festgelegt ist. Übersteigen die Kosten für den Pflegedienst diesen Satz muss der Pflegebedürftige die Differenz bezahlen, oder eine Zusätzliche Pflegeversicherung abschließen welche den Differenzbetrag übernimmt.

Was ist Pflegegeld ?

Wenn angehörige den Pflegebedürftigen betreuen erhalten sie Pflegegeld welches ebenfalls über die Pflegestufen festgelegt wird. Leistet ein Angehöriger 14 oder mehr Stunden in der Woche und kann dadurch seinen Beruf nicht mehr voll ausüben wird er unter bestimmten Umständen zusätzlich versichert. Wer seinen Beruf durch die Pflege eines Angehörigen nur noch weniger als 30 Stunden in der Woche ausüben kann, ist automatisch Rentenversichert und Unfallversichert.

Im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistungen kann die häusliche Pflege durch Angehörige, auch mit der Pflege durch den ambulanten Pflegedienst kombiniert werden, so dass Versicherte Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen können. Man sollte bei der Beantragen immer die Kombileistung beantragen falls der zu Pflegende zb. einige Tage im Krankenhaus ist und er Ambulante Pflegedienst weniger Leistung abrechnet.

Was sind Pflegestufen, wie viel wird bezahlt ?

Die Höhe der Zahlungen der Pflegeversicherung wird durch Pflegestufen bestimmt. Grundlage für die Bestimmung der Pflegestufe ist das Pflegeversicherungsgesetz im Sozialgesetzbuch. Zur Bestimmung der Pflegestufe vergibt ein Gutachter anhand verschiedener Kriterien eine Punktzahl welche dann die Pflegestufe ergibt. Es gibt 6 Bereiche die von dem Gutachter beurteilt werden, für jeden Bereich gibt es wiederum einzelne Tätigkeiten welche für die Pflege benötigt werden. Der Gutachter kommt für Gesetzlich versicherte vom MDK und für privat versicherte von Medicproof, den zuständigen Gutachter kann man bei seiner Pflegeversicherung anfragen.

Pflegegrade bei ambulanter Pflege

Diese Bereiche werden zur Beurteilung der Pflegestufe ausgewertet:

  1. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  2. Mobilität
  3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  4. Verhaltensweisen und psychologischer Zustand
  5. Kann der Pflegebedürftige sich Selbst versorgen
  6. Krankheiten und Therapien

Anhand dieser Kriterien werden je nach Bedarf Punkte vergeben welche zusammengezählt werden und dann die Pflegestufe bzw. den Pflegegrad ergeben.

Ambulante Pflege bei Pflegestufe 1

Pflegegeld (Angehörige) Pflegesachleistung (Ambulante Pflege)
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro

Personen mit Pflegestufe 1 erhalten bei ambulanter Versorgung und Pflege durch Angehörige kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Ein Ambulanter Pflegedienst kann aber einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ monatlich geltend machen. Zudem erhalten Pflegebedürftige einen Zuschuss für die Wohnraumanpassung und bis zu 40€ im Monat für Pflegehilfsmittel.

Ambulante Pflege zuhause bei Pflegestufe 2

Pflegegeld (Angehörige) Pflegesachleistung (Ambulante Pflege)
Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro

Verischerte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf 316 € Pflegegeld oder 689 € Pflegesachleistungen im Monat. Zudem können gesonderte Leistungen für Nacht und Tagespflege abgerechnet werden. Auch Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege ist möglich welche mit 1612€ abgerechnet werden kann. Ausserdem gibt es Zuschüsse zur Wohnraumanpassung bis zu 4000€ und 40€ monatlich für Pflegehilfsmittel.

Ambulante Pflege zuhause Pflegestufe 3

Pflegegeld (Angehörige) Pflegesachleistung (Ambulante Pflege)
Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro

Pflegebdürftige mit Pflegegrad 3 welche zuhause versorgt werden, erhalten 545€ Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder 1.298 € Pflegesachleistungen im Monat. Zusätzlich können 125€ Betreuungs- und Entlastungsleistungen bansprucht werden.Auch wie in Stufe 2 können  1.612€ für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beansprucht werden. Auch 40 € für Pflegehilfsmittel können beansprucht werden.

Ambulante Pflege zuhause Pflegestufe 4

Pflegegeld (Angehörige) Pflegesachleistung (Ambulante Pflege)
Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro

Bedürftige mit Pflegegrad 4 die zuhause versorgt werden erhalten 728 € Pflegegeld, bei Pflege durch den Pflegedienst 1.612 € Pflegesachleistungen im Monat. Zudem haben sie Anspruch auf Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Auch hjier können Mittel zur Wohnraumanpassung und für Pflegehilfen beantragt werden.

Häusliche Pflege bei Pflegegrad 5

Pflegegeld (Angehörige) Pflegesachleistung (Ambulante Pflege)
Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro

Versicherte mit Pflegegrad 5 erhalten bei der ambulanten Versorgung 901 Euro Pflegegeld oder 1.995 Euro Pflegesachleistungen pro Monat. Zusätzlich stehen ihnen Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Zudem kann man Zuschüsse zum Hausnotruf, zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel und zur Wohnraumanpassung beantragen.

Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten was muss man zuzahlen ?

Was ein ambulanter Pflegedienst berechnen kann wird im Leistungskatalog mit den Preislisten festgelegt. Die Preise der einzelnen Leistungen werden jeweils in den einzelnen Bundesländern festgelegt und sind für die Pflegedienste verbindlich. Hierbei werden verschiedene Leistungskomplexe festgelegt, zb. kleine Grundpflege oder große Grundpflege. Hinzu kommen einzelne Leistungen welche durch den medizinischen Dienst bestimmt werden oder auch vom Pflegebedürftigen vorgegeben werden. Allerdings überschreiten die Kosten für den Pflegedienst häufig den Betrag der Pflegestufe und der Bedürftige muss die Mehrkosten dann selber tragen.

Rechenbeispiel in Pflegestufe 2:

Der Pflegebedürftige benötigt zb. zweimal die Woche eine große Grundpflege und dreimal die Woche eine kleine Grundpflege welche vom Ambulanten Pflegedienst übernommen wird. Diese Leistung wird vom Pflegedienst beispielsweise mit monatlich 800€ in Rechnung gestellt. In Pflegestufe 2 kann der Patient 689€ von der Pflegeversicherung beanspruchen, er müsste also selber die Differenz von 111€ bezahlen.

Würde ein Angehöriger diese Pflegeleistung erbringen würde er von der Pflegeversicherung 316€ erhalten.

Es gibt auch die Möglichkeit der Kombination wenn zb. der Pflegedienst nur 1-2 mal die Woche für spezielle Aufgaben kommt und die sonstige Pflege und Betreuung von Angehörigen vorgenommen wird. In diesem Fall kann können beide Leistungen anteilig abgerechnet werden. Zusätzliche Leistungen wie Maßnahmen zur Anpassung des Wohnraumes und Hilfsmittel für Pflegemittel können gesondert beantragt werden. Zumeist sind das festgelegt Sätze welche man monatlich beanspruchen kann zb. 40€ für Pflegehilfsmittel.

Es ist also wichtig sich ausführlich über die Möglichkeiten der Pflegeversicherung zu Informieren. Gerade in höheren Pflegestufen kann der Eigenanteil erheblich ansteigen und es fallen dann sehr hohe Kosten an welche selber getragen werden müssen. Um dieses Risiko zu vermeiden kann man auch zusätzliche Pflegeversicherungen abschließen. Am besten Informiert man sich bei der Zuständigen Pflegekasse über Pflegesätze, Pflegestufen und die Höhe der möglichen Leistungen.